Teilnahmebedingungen für den Motorman Run 2024

Teilnahmeberechtigt sind Läufer/-innen die mindestens das 18. Lebensjahr (Motorman Run powered by FÖRCH) und mindestens das 16. Lebensjahr (Voba Run und Möller manlift Mixed Challenge) vollendet haben. Jugendliche bis 18 Jahren können bei den Erwachsenenläufen (Motorman Run powered by FÖRCH, Voba Run oder Möller manlift Mixed Challenge) ausschließlich mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten teilnehmen. WICHTIG: Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmern erkennen die Teilnahmebedingungen des Veranstalters sowie den Haftungsausschluss mit ihrer Unterschrift bei der Anmeldung an. Die unterschriebene Einverständniserklärung muss dem Veranstalter sofort nach der Anmeldung entweder per Post, Fax 07139-453519 oder Mail (info@motormanrun.de) zugesandt werden.

Teilnahmeberechtigt für die Junior Challenge sind Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 2010 bis 2013. WICHTIG: Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer bei der Junior Challenge erkennen die Teilnahmebedingungen des Veranstalters sowie den Haftungsausschluss mit ihrer Unterschrift bei der Anmeldung an. Die unterschriebene Einverständniserklärung muss dem Veranstalter sofort nach der Anmeldung entweder per Post, Fax 07139-453519 oder Mail (info@motormanrun.de) zugesandt werden.

Teilnehmer, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, müssen eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vorlegen bevor sie starten dürfen.

Bei Teilnahme erkennt der Läufer folgende Haftung an: Für den Fall meiner Teilnahme erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter noch die Sponsoren Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen könnten oder entstanden sind. Dies gilt auch für abhanden gekommene Wertsachen und Gegenstände. Der Veranstalter haftet nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder von seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Sach- oder Vermögensschäden.

Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe, schwimmen kann, körperlich gesund bin und mir mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass ich aus dem Rennen genommen werden kann, wenn die Gefahr einer nachhaltigen gesundheitlichen Schädigung besteht.

Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, Video´s etc. - ohne Vergütungsansprüche meinerseits, genutzt werden dürfen. Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Daten zu Werbezwecken auch in veränderter Form genutzt werden können.

Mit der Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung willige ich der Speicherung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten durch den Veranstalter, für die Zahlungsabwicklung und Organisation der Veranstaltung, die Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse, sowie die Veröffentlichung von Teilnehmerlisten (personenbezogene Daten) u.a. auf den Internetseiten des Veranstalters und unserer Partner Datasport Germany GmbH und Fotoarmee ein.

Ich versichere, dass mein angegebenes Geburtsdatum richtig ist. Ich erkenne an, dass sich der Veranstalter das Recht vorbehält, mich bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen von der Veranstaltung auszuschließen. (Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gelesen).

Eine Anmeldung (schriftlich/online) gilt als verbindlich. Eine Rückzahlung der Startgebühr ist generell nicht möglich. Ein Freistart ist nur für das jeweilige Folgejahr gültig.

Eine Weitergabe der Startnummer an andere Personen ist nicht zulässig. Ich versichere, dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbeeindruck unsichtbar oder unkenntlich mache. Die Startnummer ist gut kenntlich auf der Körpervorderseite zu tragen. Kostümierungen sind ausdrücklich gewünscht. Die Startnummer muss jedoch so angebracht sein, dass sie jederzeit erkennbar ist. Ein Start ohne gültige Startnummer ist nicht zulässig.

Eine Ummeldung auf einen anderen Teilnehmer ist nur über den Veranstalter möglich und mit einer Gebühr von € 10,-- verbunden. Wird dem nicht Folge geleistet, wird der Teilnehmer aus der Wertung genommen und disqualifiziert.

Bei Fällen höherer Gewalt kann der Veranstalter TSV Neuenstadt e. V. nicht für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Findet der Lauf aufgrund höherer Gewalt nicht statt, gewähren wir jedem bereits angemeldetem Teilnehmer einen Freistart im Folgejahr. Eine Erstattung der Startgebühr ist in diesem Fall auch nicht möglich. Die Anmeldung allgemein und die Abbuchung der Kreditkarten werden von Datasport Germany GmbH auf und für Rechnung des Veranstalters durchgeführt. Soweit die einzelnen Bestimmungen des Haftungsausschlusses oder sonstige einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Der Motorman Run findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, den Lauf bei Unwettern oder bei Unwetterwarnungen abzusagen. Eine Wiederholung bzw. Neuansetzung des Laufs ist nicht vorgesehen. Ein Ersatzanspruch der Läufer auch auf Rückzahlung der Startgebühren entsteht hieraus nicht. Dasselbe gilt auch bei pandemiebedingter Absage.

Transponder zur Zeitmessung: Die Zeitmessung erfolgt mit Transpondern der Firma Datasport Germany GmbH. Es sind nur diese Transponder zugelassen. Jeder Läufer ist zum Tragen dieses Transponders verpflichtet. Der Veranstalter stellt die Transponder leihweise zur Verfügung. Sollten die Transponder nicht am Ende des Laufes zurückgegeben werden, so werden die Kosten in Höhe von 69,-- Euro zzgl. MWSt. dem Konto des Läufers belastet. Der Einzug erfolgt unmittelbar nach dem Lauf ohne vorherige Ankündigung. Eventuell entstehende Bankspesen trägt der Läufer. Den Nachweis der Rückgabe des Transponders hat in jedem Fall der Teilnehmer zu erbringen.